Lizenzvergabe

Legale Nutzung durch Lizenzierung

Wir bieten qualifizierten Möbelherstellern die Möglichkeit, unsere patentierte Technologie durch den Abschluss von nicht-exklusiven Lizenzverträgen legal zu nutzen. Eine vorab erworbene, gültige Lizenz garantiert Ihnen rechtssichere Produktion und schützt insbesondere Ihre Handelspartner (Einkaufsverbände und stationäre Möbelhäuser) vor Haftungsansprüchen, Verkaufsstopps und Regressforderungen.

Wichtiger Hinweis zur Lieferkette (Keine Erschöpfung):

Die reichert IP-Management UG unterhält ausdrücklich keine Lizenzverträge mit Zulieferern oder reinen Beschlagherstellern. Der bloße Zukauf von unlizenzierten Beschlägen oder funktionalen Baugruppen von Drittherstellern befreit den verarbeitenden Möbelhersteller nicht von der Pflicht, eine Nutzungslizenz direkt bei uns einzuholen. Eine rechtliche Erschöpfung des Patentrechts tritt hierbei nicht ein.

Compliance & Schutzrechtsdurchsetzung:

Die illegale Nutzung unseres geistigen Eigentums wird konsequent verfolgt. Bei festgestellten Verletzungen (Herstellung, Angebot oder Inverkehrbringen durch den Handel) setzen wir unsere Ansprüche auf Unterlassung, vollumfängliche Auskunft und Schadensersatz (inklusive rückwirkender Ansprüche) zivilrechtlich durch. Bei vorsätzlicher oder fortgesetzter Verletzung trotz Kenntnis der Schutzrechtslage behält sich die Geschäftsführung vor, Strafantrag wegen strafbarer Patentverletzung (§ 142 PatG) gegen die verantwortlichen Organe der handelnden Unternehmen zu stellen.

Für Lizenzanfragen kontaktieren Sie uns bitte über unsere Kontaktadresse.